Kita-Ausschuss
Laut §7 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg wird in jeder Kindertagesstätte ein Kindertagesstätten-Ausschuss gebildet. Dieser beschließt über pädagogische und organisatorische Angelegenheiten der Kindertagesstätte.
Sie sind Bindeglied und Ansprechpartner sowohl für Eltern, als auch für die pädagogischen Fachkräfte.
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