Kita-Ausschuss
Laut §7 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg wird in jeder Kindertagesstätte ein Kindertagesstätten-Ausschuss gebildet. Dieser beschließt über pädagogische und organisatorische Angelegenheiten der Kindertagesstätte.
Sie sind Bindeglied und Ansprechpartner sowohl für Eltern, als auch für die pädagogischen Fachkräfte.